Präventionskurse

Präventionskurse nach § 20 SGB V

Einige unserer Kurse werden von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.

Hierzu zählen der Yoga Anfänger Kurs - Intro,  Yoga für Schwangere und Yoga relax & Meditation.

 

Wie das funktioniert? 

Du meldest dich für deinen Wunschkurs an und musst zunächst in Vorkasse gehen. Am Ende des Yoga-Kurses erhälst du nach regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichst du zwecks Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse ein. Die Kursgebühr wird dir dann anteilsmäßig erstattet (zwischen 75% - max. 100%). Es ist zu empfehlen, den Erstattungsbetrag im Vorfeld mit der eigenen Krankenkasse abzuklären. Die Teilnahmebescheinigungen werden dir in der letzten Stunde ausgehändigt. Bescheinigungen werden nicht per Post verschickt!

 

Was zeichnet einen Präventionskurs aus?

Diese Kurse orientieren sich an dem Präventionsleitfaden (§§ 20 SGB V) der Krankenkassen. Es handelt sich um abgeschlossene Kurse von acht oder zehn Wochen Dauer. Unsere Präventionskurse werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Absatz 1 SGB V bezuschusst. Die Kursleiter erfüllen die geforderten Voraussetzungen. Erkundige Dich bitte unbedingt vorher bei Deiner Kasse, da die Bewilligung je nach Kasse und Sachbearbeiter variieren kann. Voraussetzung ist außerdem eine regelmäßige Teilnahme von mind, 80%, sonst entfällt der Zuschuss der Krankenkasse. In Absprache können versäumte Termine innerhalb der Laufzeit des Kurses in anderen Kursen nachgeholt werden. 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Nicht genutzte Krankenkassenstunden verfallen nach Ablauf des gebuchten Kurses.